Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Schrozberg


Seit 1995 bin ich in Schrozberg als Rechtsanwalt tätig und habe mich von Anfang an hauptsächlich mit Familien- und Erbrecht sowie Straßenverkehrsrecht mit Strafrecht, Mietrecht und privatem Baurecht beschäftigt.
Meine langjährige Berufserfahrung gerade in diesen Gebieten steht Ihnen bei der Bewältigung der Probleme, die in diesen Gebieten auftreten, zur Seite.
Meine Beratung erfolgt außerhalb des Gerichts und vor Gerichten, um Ihrem Recht zur Geltung zu verhelfen.
Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht, Ihre konkrete Position zunächst herauszuarbeiten und rechtlich zu bewerten. Dabei steht besonders in meinem Augenmerk, Ihre Ansprüche durchzusetzen, um drohende nicht mehr wiedergutzumachende persönliche Schäden und wirtschaftliche Nachteile auszuschließen.
Um dies zu gewährleisten, empfehle ich meinen Mandanten nach sorgfältiger rechtlicher Beurteilung die bestmögliche Vorgehensweise, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Dies kann beispielsweise durch Beratungsgespräche, Verhandlungen mit der Gegenseite und Behörden sowie die gerichtliche Klärung erfolgen. Hierbei erfolgt die Beratung bundesweit.
Bei Spezialfragen helfe ich Ihnen dabei, einen Spezialisten in die Beratung einzubeziehen, um eine optimale Beratung zu gewährleisten.
Familienrecht
Bei Scheidungen sind in aller Regel Probleme vorprogrammiert. Hier gilt es, von Anfang an Fehler und Fallen zu vermeiden. Hierzu empfehle ich Ihnen die möglichst frühe Wahrnehmung eines Beratungstermins, damit schon rechtzeitig die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden können.
Unterhaltsberechnung
Vor und während des Scheidungsverfahrens treten sehr oft Fragen zum Unterhalt der Angehörigen auf. Hier liegt die größte Fehlerquelle bei der genauen Berechnung der jeweiligen Einkommen, der ehebedingten Belastungen, deren rechtliche Bewertung und der daraus resultierenden Unterhaltsbeträge.
Nach Rechtskraft der Scheidung geht es beim Nachehelichen Unterhalt vorwiegend um die Frage, ob und wie lange der bisherige Ehegatte auch für die Zeit nach der Scheidung noch Unterhalt verlangen kann und ob dieser gegebenenfalls zeitlich begrenzt werden kann.
Scheidungsverfahren
Scheidungsverfahren
Der Scheidungsantrag muss wegen des Anwaltszwanges für das Scheidungsverfahren von einem Anwalt gestellt werden. In der Regel kann der Antrag ein Jahr nach dem Trennungsjahr eingereicht werden.
Beim Ablauf des Scheidungsverfahrens werden von mir die notwendigen Prüfungen und Kontrollen für die Mandantschaft durchgeführt, so etwa die Überprüfung des Versorgungsausgleichs, der in aller Regel durchgeführt werden muss.
Wenn weitere Streitigkeiten bestehen, kommen etwa noch die Problemkomplexe elterliche Sorge, Umgangsrecht, Ehewohnung und Hausrat, Auflösung von Miteigentum und Schulden, Nutzung eines Eigenheims, Vermögensaufteilung sowie Zugewinnausgleich dazu, sollte für letzteres kein Ehevertrag bestanden haben.
Durchführung des Zugewinnausgleiches kommt in der Regel bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in Frage und ist dabei an Fristen gebunden, deren Versäumung zu rechtlichen und finanziellen Nachteilen führen kann, die vermieden werden müssen. Hier ist eine frühzeitige Beratung angezeigt, um die notwendigen Schritte planen zu können.

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Erbrecht
„Jeder Erbfall wird zu einem Streitfall“, heißt es unter Juristen.
Deshalb gilt es, sowohl vor dem Tod so vorzusorgen, dass später keine Streitigkeiten um das Erbe entstehen als auch im Fall des Erbens dafür zu sorgen, dass Rechte, die dem jeweiligen Erben zustehen, rechtzeitig erkannt und geltend gemacht werden.
Bei der Testamentsgestaltung unterstütze ich Sie, damit Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse Berücksichtigung finden und juristisch Bestand haben. Erfahrungsgemäß treten bei selbst erstellten, ohne rechtliche Beratung entstandenen Testamenten, regelmäßig auf Auslegungsprobleme, die dazu führen können, dass gerade das eintritt, was Sie vermeiden wollten. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Ist der Erbfall einmal eingetreten, geht zu diesem Zeitpunkt das gesamte Vermögen des Verstorbenen auf die Erben über. Es fallen dabei Aufgaben an, wie die Meldung des Todesfalls, die Beantragung der Sterbeurkunde, Benachrichtigung von Versicherungen, Überprüfung etwaiger Bankvollmachten, Versicherungen und Mietverhältnissen sowie die mögliche Beantragung eines Erbscheines.
Parallel müsste ein etwaiger Erbe fristgerecht prüfen, ob er ein etwaiges Erbe ausschlagen will, wenn eine Überschuldung vorliegen sollte.
Bei der Erbauseinandersetzung geht es darum, Ihr Recht von Anfang an durchzusetzen und zu sichern. Besonders bei einer Mehrheit von Erben ist es von Anfang an wichtig, dass Ihre Rechtsposition gesichert wird, um finanziellen Schaden zu vermeiden.
Wenn Sie von der Erbfolge ausgeschlossen „enterbt“ sind, ist der möglicherweise Ihnen zustehende Pflichtteil zu bedenken und frühzeitig Vorsorge zu treffen, um Ihre Ansprüche zu sichern. Auch hierbei sind Fristen zu beachten.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung fertige ich mit Ihnen nach eingehender Beratung.
Verkehrsrecht
Unfälle
Eine Beratung erfolgt durch mich im Vorfeld und gerichtlich:
Die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr auftretenden Probleme sind vielfältig und Verstöße können empfindliche Folgen nach sich ziehen.
Verkehrsunfall/ Regulierung des Unfallschadens:
Nach einem Verkehrsunfall treten Probleme mit dem Schaden am eigenen Fahrzeug, den daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, Schmerzendgeldfragen bei Verletzungen, Mietwagen/Nutzugsausfall und anderen Problemen auf.
Schon die Ermittlung eines richtigen Ansprechpartners, bei dem die Schäden geltend gemacht werden können, kann Fragen aufwerfen, ebenso die zügige Geltendmachung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechts und Ansprüche.
Ich berate Sie zeitnahe und bis zum Ende der Angelegenheit gegenüber dem Unfallverursacher und seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ordnungswidrigkeiten
Bei Ihnen vorgeworfenen Verstößen (wie etwa Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen) ist es besonders wichtig, von Anfang an eine rechtliche Beratung einzuholen und sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren fachlich begleiten zu lassen.
Selbst beim sogenannten „Anhörungsbogen“ können erhebliche Fehler gemacht werden, die im späteren Verfahren nicht wieder geheilt werden können.
Ich werde in diesen Fällen eine Akteneinsicht (die übrigens nur der von Ihnen beauftragte Anwalt erhält) beantragen und nach deren Einsicht und rechtlicher Bewertung nach einer Besprechung mit Ihnen die weiteren Schritte einleiten.
Gegebenenfalls wird es in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, ob die gegen Sie erlassene Maßnahme Bestand hat oder nicht.
Wegen der regelmäßig im Raum stehenden ausgesprochenen empfindlichen Fahrverbote und der Punkte im Verkehrszentralregister ist es besonders bei Vielfahrern, aber auch Privatleuten, angezeigt, alles daran zu setzen, um eine Aufrechterhaltung der Ahndung auszuschließen.
Hierbei bezieht sich meine Tätigkeit auch auf die Prüfung und gegebenenfalls die Durchführung von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen in diesem Bereich.
Strafrecht
In gesteigertem Maß gelten die genannten Empfehlungen für den Bereich des Straßenverkehrsstrafrechts, also wenn Ihnen der Vorwurf einer Trunkenheitsfahrt, einer Straßenverkehrsgefährdung oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemacht werden sollte.
Meist erfährt man davon, dass ein Ermittlungsverfahren gegen einen selbst eröffnet wurde, wenn man zur Polizei geladen wurde und man dort eine Aussage erwartet.
Bereits in diesem Teil des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist es wichtig, als juristischer Laie keine Aussagen zu machen, die nicht vorher juristisch geprüft wurden
Dies besonders deswegen, weil Sie selbst die Einsicht in die polizeiliche Ermittlungsakten nicht erhalten und deshalb nicht im Einzelnen wissen, was Ihnen vorgeworfen wird.
Hier empfehle ich dringend, zunächst durch mich eine Akteneinsicht zu beantragen. Erst nach deren Einsicht durch mich und die durch mich erfolgende rechtliche Bewertung können weitere Entscheidungen gemeinsam getroffen werden, ob und in welchem Umfang der Polizei oder der Staatsanwaltschaft reagiert werden sollte.
In diesem Verfahrensabschnitt werde ich versuchen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt wird.
Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren weiter betreiben, werde ich Sie im weiteren Verfahren vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vertreten.


Mietrecht
Das deutsche Mietrecht ist diffizil. In den §§ 535 bis 577 a des bürgerlichen Gesetzbuches sind die Regeln für das Miteinander des Vermieters und des Mieters geregelt.
Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten, die nicht nur die nichtgezahlte Miete und deren Folgen betreffen, sondern auch vor Gericht führen.
Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter außergerichtlich und gerichtlich.
Ein besonders heikles Thema im Bereich des Mietrechts ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Hier ist die Prüfung der Voraussetzungen der fristgerechten oder fristlosen Kündigung des Vermieters bei beispielsweise nicht gezahlter Miete besonders wichtig. Die dann auszusprechende Kündigung ist Grundstein dafür, dass dem Mieter erfolgreich begegnet werden kann und vor Gericht mit Erfolg gehandelt werden kann. Hierbei gibt es zahlreiche Formvorschriften, die gesetzlich vorgeschrieben und zu beachten sind.
Auch auf Mieterseite lehrt meine Erfahrung, dass eine Prüfung einer dem Mieter ausgesprochenen Kündigung größte Bedeutung hat. Zu leicht treten hier Fehler auf, die sich dann auf die einzuschlagende Stoßrichtung und Taktik außergerichtlich und wenn notwendig im Prozess auswirken.
Die Eigenbedarfskündigung ist in den letzten Jahren mehr und mehr Mittel zum Zweck geworden, einen an sich nicht mehr erwünschten Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt es der Gesetzgeber dem Vermieter, das bestehende an und für sich nicht kündbare Mietverhältnis dennoch zu kündigen. Hier gilt es, die einzuleitenden Schritte genauestens zu prüfen, bevor vorgegangen wird.
Alle Streitigkeiten eines bestehenden Mietvertrages bedürfen der rechtlichen Überprüfung mit juristischer Kompetenz und Sachverstand. Ich berate meine Mandanten diesbezüglich im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Privates Baurecht
Sie benötigen Unterstützung als Bauherr, Handwerksbetrieb oder Bauunternehmung?
Sie brauchen rechtliche Hilfe in außergerichtlicher oder gerichtlicher Auseinandersetzung?
Private Bauherren sind bei in Auftrag gegebenen Bauvorhaben regelmäßig vor Probleme gestellt, die mit auftretenden höheren Kosten, auftauchenden Mängeln, Mängelhaftung und Abnahme zusammenhängen. Oft entstehen auch Schwierigkeiten bei der Abrechnung.
Bei Bauunternehmern treten Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Lohns auf, auch bestehen Probleme bei der Abnahme und der Behandlung von eingewandten Mängeln. Resultat sind unberechtigte Abzüge oder gar Schadensersatzansprüche der Bauherrschaft.
Ich berate und vertrete Sie als Bauherr, Handwerksbetrieb oder Bauunternehmer in den Rechtsfragen des privaten Baurechts, außergerichtlich und gerichtlich.

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